* Terrassen & Balkone wurden mit 50% der Nutzfläche in die Wohnfläche eingerechnet. Verbindlich für die Ausführung sind allein die Bau – und Leistungsbeschreibung des Kaufvertrages. Abweichungen aufgrund behördlicher Auflagen und Änderungen durch die Genehmigungsbehörden bleiben vorbehalten.